Abschlussprüfung

Voraussetzung für den Antritt zur Abschlussprüfung ist der positive Abschluss der dritten Klasse Handelsschule.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil:

  • Schriftlich erfolgt die Prüfung im Unterrichtsfach Deutsch und im Rahmen der Übungsfirma.
  • Mündlich sind Prüfungen aus Englisch und aus Betriebswirtschaft (inkl. Projektarbeit) abzulegen.

Unsere HAS-Absolvent/innen sind in allen Bereichen der Wirtschaft (Gewerbe, Industrie, Handel, Dienstleistungsbetriebe) entweder unselbstständig (als Angestellte) oder selbstständig (als Unternehmer/innen), sowie in der Verwaltung tätig. Sie werden dabei in den Bereichen Rechnungswesen, Sekretariat, Einkauf, Verkauf oder Organisation eingesetzt.

Das Abschlusszeugnis der Handelsschule ersetzt die Unternehmerprüfung für alle Gewerbe. Nach dem Handelsschulabschluss hat man mindestens die gleichen beruflichen Qualifikationen wie mit einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung, die mit facheinschlägiger Lehrabschlussprüfung endet. Dies gilt auch im Bereich des Arbeitsrechts, der Kollektivverträge und des Sozialversicherungsrechts.

Eine Fortsetzung der Ausbildung ist im schuleigenen HAK-Aufbaulehrgang (AUL) möglich. Damit kann nach weiteren drei Jahren die Matura erlangt werden.